Qualifizierungschancengesetz: Ihre Chance für geförderte Weiterbildung und Umschulung

Weiterbildungsförderung mit dem Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz bietet Arbeitgebern und Beschäftigten die Möglichkeit, den digitalen Strukturwandel erfolgreich zu meistern. Mit diesem Gesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Chance, ihre Qualifikationen zukunftssicher zu erweitern, während Arbeitgeber von finanzieller Unterstützung bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten profitieren.

Ihre Vorteile durch das Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sie können sich während Ihrer Beschäftigung beruflich weiterqualifizieren und das bei voller Weiterzahlung Ihres Gehalts. Je nach Unternehmensgröße und Art der Qualifizierung übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100 % der Lohnkosten. Darüber hinaus werden auch zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten, Unterbringung und Kinderbetreuung übernommen. Bei erfolgreich bestandenen Prüfungen winken zudem attraktive Weiterbildungsprämien.

Für wen ist das Qualifizierungschancengesetz interessant?

  • Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss: Ideal für Personen ohne formale Ausbildung oder für diejenigen, die einen neuen Berufsabschluss oder eine anerkannte Teilqualifikation erwerben möchten.
  • Arbeitnehmer mit Berufsabschluss: Perfekt für Fachkräfte, die ihre Kenntnisse erweitern oder sich den neuen Anforderungen anpassen möchten.
  • Beschäftigte in Engpassberufen oder Berufen, die stark vom Strukturwandel betroffen sind: Profitieren Sie von einer Förderung, um Ihre Karriere und die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern.

Unsere Angebote für Sie: Umschulungen, Externenprüfungen, Teilqualifikationen und Weiterbildungen

Als zertifizierter Bildungsträger bieten wir eine breite Palette an geförderten Umschulungen, Externenprüfungen, Teilqualifikationen und Weiterbildungen, die speziell auf die Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes abgestimmt sind. Unsere Programme bereiten Sie optimal auf neue berufliche Herausforderungen vor und erhöhen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

So beantragen Sie die Förderung

  • Beratung: Vereinbaren Sie einen Termin mit der Agentur für Arbeit, um sich zu den passenden Weiterbildungsmöglichkeiten beraten zu lassen.
  • Antrag stellen: Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber stellen Sie den Antrag auf Förderung bei der Agentur für Arbeit.
  • Starten Sie durch: Beginnen Sie Ihre Weiterbildung oder Umschulung bei uns und sichern Sie sich die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes.

Neuregelungen seit April 2024: Noch mehr Chancen für Sie!
Seit dem 1. April 2024 gibt es eine neue Regelung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes, die den Zugang erleichtert und die Förderungen verbessert. Besonders für kleine Unternehmen wurden die Lohnkostenerstattungen auf 100 % erhöht, und feste Förderhöhen sorgen für eine unkompliziertere Antragsstellung.

Weitere Informationen zu der Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie unter folgendem Link: Weiterbildung für Ihr Personal – Zukunft für Ihr Unternehmen