Förderung für Berufstätige
Bildungsscheck - bis zu 500 € für die Zukunft!
Die Förderung durch den Bildungsscheck NRW wird zum 30. Juni 2024 eingestellt. Bis dahin ausgestellte Bildungsschecks bleiben jedoch bis zum 31. März 2029 gültig und können noch eingelöst werden. Sowohl der betriebliche als auch der individuelle Zugang zu dieser Förderung wurden beendet. Ab Herbst 2024 ist eine neue Förderung im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW geplant, die ebenfalls Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen soll. Details zu dieser neuen Förderung sind noch in Entwicklung.
Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit
Nutzen Sie die Zeit der Kurzarbeit, um sich durch Weiterbildung und Qualifizierung weiterzuentwickeln und fit für die Zukunft zu bleiben. Da sich die Arbeitswelt aufgrund der Digitalisierung stetig wandelt, ist die neu gewonnene Freizeit ideal, um Ihre Fähigkeiten zu erweitern. So bleiben Sie beruflich vorne mit dabei und können möglichen Herausforderungen nach dem Auslaufen der Kurzarbeit gelassen entgegensehen. Eine Arbeitslosigkeit verliert ihren Schrecken, und es besteht sogar die Chance auf einen Gehaltszuwachs in einem neuen Job. Arbeitgeber profitieren währenddessen von Lohnkostenzuschüssen und der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich während der Beschäftigung weiterzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben – bei voller Weiterzahlung des Gehalts. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei je nach Unternehmensgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber die Lohnkosten. Zusätzlich können Fahrtkosten, Unterbringung und Kinderbetreuung gefördert werden. Mit dieser Unterstützung sollen Arbeitnehmer ihre Kenntnisse erweitern und sich auf die Anforderungen des digitalen Wandels vorbereiten, um ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern. >> mehr Informationen
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KSI Bochum GmbH gerne zur Verfügung.