Förderung für Arbeitssuchende und Berufstätige

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Sämtliche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die die KSI Bochum GmbH anbietet, sind Kooperationsprojekte mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder den anderen öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, wie Rentenversicherungsanstalten oder Berufsgenossenschaften. >> mehr Informationen


Bildungsgutschein (Förderung gemäß SGB II und SGB III)

Die Teilnahme an einer von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten Maßnahme ist in der Regel gegen Vorlage eines gültigen Bildungsgutscheines möglich. Der Bildungsgutschein wird von der/vom ArbeitsvermittlerIn oder FallmanagerIn ausgestellt und hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von ein bis drei Monaten. >> mehr Informationen


AVGS (Förderung gemäß SGB II und SGB III)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) unterstützt Sie dabei, Ihre Chancen auf eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung zu erhöhen. Mit einem AVGS können Sie an Maßnahmen zur direkten Arbeitsvermittlung, zur Optimierung Ihrer Berufswegplanung oder an kurzen, fachspezifischen Qualifizierungen teilnehmen. Der Gutschein richtet sich an Ausbildungssuchende, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die nach § 45 SGB III oder § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III förderfähig sind. Den AVGS erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. >> mehr Informationen


Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS)

Die Maßnahme „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IFLAS) richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte ArbeitnehmerInnen ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. an diejenigen, die mehr als vier Jahre nicht im erlernten Beruf gearbeitet haben. Vorrangig werden Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen gefördert, für die in der jeweiligen Region ein Bedarf besteht. >> mehr Informationen

Bildungsscheck - bis zu 500 € für die Zukunft!

Die Förderung durch den Bildungsscheck NRW wird zum 30. Juni 2024 eingestellt. Bis dahin ausgestellte Bildungsschecks bleiben jedoch bis zum 31. März 2029 gültig und können noch eingelöst werden. Sowohl der betriebliche als auch der individuelle Zugang zu dieser Förderung wurden beendet. Ab Herbst 2024 ist eine neue Förderung im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW geplant, die ebenfalls Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen soll. Details zu dieser neuen Förderung sind noch in Entwicklung. >> mehr Informationen


Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit

Nutzen Sie die Zeit der Kurzarbeit für Ihre berufliche Weiterbildung und sichern Sie sich wertvolle Vorteile. Während der Kurzarbeit können Sie von verlängerten Bildungsprämien, Transformationszuschüssen und vereinfachten Bewilligungsverfahren profitieren. Diese Unterstützung hilft Ihnen, Ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und sich auf neue berufliche Herausforderungen vorzubereiten. Auch wenn die Weiterbildung während der Kurzarbeit läuft, bleibt Ihr Einkommen gesichert. >> mehr Informationen


Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es Beschäftigten, sich während ihrer Berufstätigkeit durch geförderte Weiterbildungen oder Umschulungen zukunftssicher zu qualifizieren. Unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber je nach Unternehmensgröße bis zu 100 % der Lohnkosten. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmer auf die Anforderungen des digitalen Strukturwandels vorzubereiten und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern. >> mehr Informationen


Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie

Als Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur oder des Jobcenters profitieren Sie von zwei attraktiven Förderungen: dem Weiterbildungsgeld und der Weiterbildungsprämie. Ab dem 1. Juli 2023 erhalten Sie monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld, wenn Sie an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt. Zusätzlich wird die Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen gezahlt: 1.000 Euro für das Bestehen der Zwischenprüfung und 1.500 Euro für das Bestehen der Abschlussprüfung. >> mehr Informationen