Förderung für Arbeitssuchende

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Sämtliche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die die KSI Bochum GmbH anbietet, sind Kooperationsprojekte mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder den anderen öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, wie Rentenversicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften.

Bei Vorliegen der individuellen Förderungsvoraussetzungen können die Maßnahmekosten und ggf. individuelle Teilnehmerleistungen (Unterhaltsgelder, Fahrgelder, Kinderbetreuungsgelder, u. Ä.) im Rahmen einer zertifizierten Bildungsmaßnahme durch die Kostenträger übernommen werden. Zur Klärung der Förderungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Fachberatungen Ihrer zuständigen Dienststelle.

Der Großteil unserer SchulungsteilnehmerInnen erhält bei einer Kursteilnahme Förderungsleistungen gemäß SGB II und SGB III (Arbeitsförderungsrecht) oder der Richtlinien des Europäischen Sozialfonds (ESF).


Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS)

Die Maßnahme „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IFLAS) richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. an diejenigen, die mehr als vier Jahre nicht im erlernten Beruf gearbeitet haben.

Vorrangig werden Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen gefördert, für die in der jeweiligen Region ein Bedarf besteht.

Außerdem besteht die Möglichkeit, an Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung teilzunehmen.

Förderung gemäß SGB II und SGB III (mit Bildungsgutschein)

Die Teilnahme an einer von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten Maßnahme ist in der Regel gegen Vorlage eines gültigen Bildungsgutscheines möglich. Der Bildungsgutschein wird von der/vom ArbeitsvermittlerIn oder FallmanagerIn ausgestellt und hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von ein bis drei Monaten. Er bezieht sich immer auf ein bestimmtes Maßnahmeziel. Er ist also nicht an eine bestimmte Bildungseinrichtung oder einen bestimmten Ort gebunden, sondern kann bei jedem beliebigen Träger vorgelegt werden, der durch eine fachkundige Stelle zertifiziert ist und die entsprechende Maßnahme zum gewünschten Zeitpunkt anbietet. Jede Agentur für Arbeit oder das örtliche Jobcenter hat für ihren Zuständigkeitsbereich allerdings nur ein begrenztes Kontingent an Bildungsgutscheinen für jede Maßnahme zur Verfügung.

Bei Vorliegen der individuellen Leistungsvoraussetzungen (in der Regel laufender Bezug von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) können die Arbeitsagenturen oder Jobcenter für TeilnehmerInnen an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung die Kosten der Schulung sowie die Gewährung individueller Teilnehmerleistungen übernehmen.

Bei Teilnahme an einer zertifizierten Maßnahme bleibt der laufende Leistungsbezug bestehen. Zusätzlich können Fahrgelder und Kinderbetreuungsgelder (bei notwendiger Beaufsichtigung minderjähriger Kinder) gewährt werden. Die Förderung bezieht sich auf die gesamte Laufzeit einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (inkl. Praxisphasen). Über förderrechtliche Hintergründe einzelner Maßnahmen klären Sie die Mitarbeiter der KSI Bochum GmbH gerne auf.