Teilqualifikation „Personen und Objekte schützen“ (IHK) inkl. § 34 a GewO am 22.09.2025
Am 22.09.2025 beginnt bei der KSI Bochum GmbH die Teilqualifikation „Personen und Objekte schützen“ – ein anerkannter Baustein des Berufsbildes Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK).
Diese Maßnahme bereitet Sie gezielt auf die Anforderungen im Sicherheitsgewerbe vor und beinhaltet u.?a. die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO sowie auf die Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG in Verbindung mit der allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).
Der Unterricht findet in unseren modern ausgestatteten Schulungsräumen in Bochum, Herner Straße 299, im Präsenzformat statt.
Dauer: 6 Monate inkl. betrieblicher Lernphase
Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wichtig: Zudem profitieren Teilnehmer*innen von berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen seit Juli 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
Welche Aufgaben erwarten Sie in Ihrem Job?
Nach Abschluss dieser Teilqualifikation können Sie in vielfältigen Bereichen der Sicherheitsbranche tätig werden. Ihre Aufgaben umfassen u.?a.:
- Schutz von Personen, Gebäuden, Anlagen und Sachwerten
- Durchführung von Kontrollgängen und Zugangskontrollen
- Prävention sicherheitsrelevanter Vorfälle
- Dokumentation von Vorkommnissen und ergriffenen Maßnahmen
- besonnenes Handeln in Konflikt- oder Notfallsituationen
Unsere Dozent*innen vermitteln Ihnen praxisnahes Know-how, das Sie direkt im Arbeitsalltag umsetzen können – von rechtlichen Grundlagen bis hin zu Kommunikation, Deeskalation und Eigensicherung.
Ihre Vorteile bei der KSI Bochum GmbH
Profitieren Sie von einer Vielzahl von Vorteilen bei uns:
- praxisorientierter Unterricht im Präsenzformat
- erfahrene Dozent*innen mit Branchenerfahrung
- kleine Gruppen für intensives Lernen
- intensive Prüfungsvorbereitung auf die Kompetenzfeststellung vor der IHK
- gezielte Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung (§?34a GewO)
- praxisnahe Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG in Verbindung mit der allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- förderfähig über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Sind Sie bereit, den Karriere-Turbo zu zünden? Mehr Informationen unter: www.ksibochum.de/fachkraftfuer-schutz-und-sicherheit
Jetzt persönlich beraten lassen – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg:
Britta Saszik 0234 95087-0 weiterbildung@ksibochum.de