Studienaussteiger herzlich willkommen
Die KSI Bochum GmbH möchte und darf mit diesem "Siegel" dasselbige signalisieren: Hier sind Sie willkommen!
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Finanzieren Agentur für Arbeit/Jobcenter eine Umschulung nach dem Studienabbruch?
Ja.
Wie beantragt man eine Umschulung?
Im Grundsatz ist eine Umschulung nach einem abgebrochenem Studium unter denselben Umständen möglich, wie bei Antragstellern mit oder ohne Abitur. Denn Agentur für Arbeit/Jobcenter sind bei der Vergabe von Fördermitteln an die gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches SGB III gebunden. Maßgeblich ist somit die Wahrscheinlichkeit dauerhaft einen Arbeitsplatz zu finden.
Bis zur Antragstellung sind ein paar Schritte zuvor erforderlich:
Melden Sie sich nach der Exmatrikulation arbeitslos (nicht arbeitssuchend!). Sie werden zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Sprechen Sie das Thema Umschulung an. Der Antrag für eine Umschulung kann nur unmittelbar bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gestellt werden.
Auf unserer Webseite finden Sie das gesamte Bildungsangebot der KSI Bochum. Wir beraten Sie sehr gerne persönlich und individuell zu den Chancen und Möglichkeiten einer Umschulung.
Informationen zu unseren Berufsabschlüssen finden Sie in unserem Bildungsprogramm.
Wir freuen uns auf Sie!
Gerne können Sie sich telefonisch informieren:
Britta Saszik 0234 95087-0 weiterbildung@ksibochum.de