Förderung für Arbeitnehmer

Bildungsscheck - bis zu 500 € für die Zukunft!

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Beschäftigte/Beschäftigten oder als Unternehmen (bis zu 250 Beschäftigten) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit dem Bildungsscheck, um „das Prinzip ‚Gute Arbeit‘ in allen Bereichen der Wirtschaft durchzusetzen“. Wer im laufenden und/oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat, kann 50 % erstattet bekommen, maximal jedoch 500 Euro.

Gehören Sie einer der folgenden Personengruppe

  • Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen
  • Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten
  • befristet Beschäftigte
  • Zeitarbeitskräfte
  • Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind

  • an, so können Sie sogar jährlich einen Bildungsscheck erhalten.

Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Erwerbstätige/Erwerbstätigen oder Selbstständige/Selbständigen mit der Bildungsprämie, um Ihnen bessere Bildungs- und Aufstiegswege zu eröffnen.

Sind Sie mindestens 15 Std./Woche erwerbstätig und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen übersteigt 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht, so können Sie aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert werden. Der Bund übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KSI Bochum GmbH gerne zur Verfügung.